Oder: Es wird Zeit die Texte auf der eigenen Webseite zu überarbeiten!
Hier eine kurze Information bezüglich der jüngsten Gesetzesänderungen, die möglicherweise Ihre Webseite betreffen. Am 14. Mai 2024 traten das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) in Kraft, die das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ersetzen.
Änderungen im Impressum
Die Impressumspflicht, die bisher durch § 5 TMG geregelt wurde, findet sich nun in § 5 DDG. Inhaltlich ändert sich nichts Wesentliches, jedoch sollten Sie Verweise auf das TMG in Ihrem Impressum anpassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Anpassungen in der Datenschutzerklärung
Das TTDSG wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Achten Sie darauf, in Ihrer Datenschutzerklärung die richtigen Gesetzesverweise zu aktualisieren, insbesondere hinsichtlich der Regelungen zu Cookies und ähnlichen Technologien, die jetzt im § 25 TDDDG zu finden sind.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Impressum aktualisieren: Überprüfen Sie Ihr Impressum und ersetzen Sie Verweise auf das TMG durch das DDG. Es empfiehlt sich, auf die Angabe spezifischer Paragrafen zu verzichten, um zukünftige Änderungen einfacher handhaben zu können.
- Datenschutzerklärung überprüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Verweise auf das TTDSG durch TDDDG ersetzt werden. Dies betrifft vor allem Regelungen zu Cookies und ähnlichen Technologien.