Nun, wir wissen nicht, ob das Mädchen auf dem Bild seinen 5ten Geburtstag feiert. Was wir aber wissen: Die DSGVO ist genau heute vor 5 Jahren wirksam geworden.
Seit dem 25.05.2018 hat die EU ein (fast) einheitliches Datenschutzrecht. Damit wird europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Die Betroffenen wurden durch die neuen Regelungen in Ihrer Selbstbestimmung und Kontrolle über Ihre Daten gestärkt.
Zumindest so oder so ähnlich sehen es die Aufsichtsbehörden. Denn, auch wenn wir die DSGVO heute hochleben lassen wollen – vieles, auch in Bezug auf die einheitliche Auslegung der Regelungen, ist bis heute leider ungeklärt.
Zu Anfang der DSGVO sind wir davon ausgegangen, dass es 5 Jahre der Rechtsunsicherheit geben wird, denn auch wenn wir vieles aus dem alten BDSG kannten, so wurden die Karten doch neu gemischt. Heute sind die 5 Jahre rum und auch wenn es mittlerweile viele klärende Situationen gegeben hat, nicht unbedingt nur durch Urteile, sondern auch durch die Kommunikation mit den Mandanten und Aufsichtsbehörden, so sind leider auch heute noch längst nicht alle Punkte geklärt.
Nun wollen wir uns heute aber nicht ärgern… Hipp, hipp, hurra liebe DSGVO!