EuGH kippt Privacy Shield!

Eigentlich wollten wir diese Woche eine Information zum aktuellen Streitfall Microsoft vs. BlnBDI veröffentlichen.
Darin wollten wir auf die Vorwürfe eingehen, die durch die BlnBDI erhoben werden und welche teilweise begründet, teilweise aber auch nicht ganz nachvollziehbar sind.
Im Ergebnis konnte tatsächlich der eine oder andere Mangel an der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von Microsoft erkannt werden.
Die Information war dabei sogar schon in der internen Überprüfung.


War? Wollte? Was hat sich geändert?
Der EuGH hat heute ein wichtiges Mittel für die Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung in die USA für ungültig erklärt: das Privacy Shield!  

Auch wenn Microsoft in seinen OnlineServicesTerms primär auf die EU-Standardvertragsklauseln zurückgreift, wird ebenfalls auf das Privacy Shield hingewiesen. Damit ist eine umfangreiche Analyse der „Datenschutzbestimmungen für Microsoft-Onlinedienste“ aktuell nicht mehr notwendig.

Die großen Cloud-Anbieter werden hoffentlich und wahrscheinlich kurzfristig aktualisierte Vertragsbestimmungen zum Datenschutz bereitstellen und damit die bestehenden Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung ablösen.
Diese neuen Vereinbarungen gilt es dann zu überprüfen und auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu überprüfen. Muss nun etwas unternommen werden?

Auch wenn viele Vereinbarungen zu Auftragsverarbeitungen mit Anbietern aus den USA damit nun ihre Gültigkeit verlieren, hoffen wir auf Nachsicht bei den Aufsichtsbehörden.
Es wäre aus unserer Sicht ein falsches Signal nun direkt allen Unternehmen mit Sanktionen zu drohen und damit unnötig Unruhe in die aktuelle Situation zu bringen.


Wahrscheinlich ist es aktuell am sinnvollsten ruhig zu bleiben und abzuwarten, wie die Reaktionen der großen Cloudanbieter ausfallen werden. Die Cloud-Anbieter, die auch heute noch auf die älteren EU-Standardvertragsklauseln setzen, sind vom aktuellen Urteil nicht betroffen.
Es sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass diese Vertragsklauseln vom Inhalt her strikt vorgegeben sind und eine Abweichung vom Basistext dazu führt, dass eine zu prüfende Individualvereinbarung vorliegt.

Wir informieren Sie erneut, sobald uns neue Informationen vorliegen.

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Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Das Datenschutz-Managementsystem zieht um!Pille Kirsi von Pexels