Bußgeld gegen Delivery Hero

Im August wurde vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Bußgeld von insgesamt 195.407,00 EUR gegen die Firma Delivery Hero Germany GmbH erlassen.

Unter Delivery Hero Germany GmbH sind die Marken Lieferheld, Pizza.de und foodora zusammengefasst.

Hier das Bußgeld in Zahlen:

  • 195.407,00 EUR Strafe
  • 10 Konten alter Kundinnen und Kunden nicht gelöscht, obwohl die Konten teils seit 2008 inaktiv waren und das Recht auf Löschung eingefordert haben.
  • 8 Beschwerden wegen unerwünschter Werbe-E-Mails, trotz Widerspruch gegen Werbemaßnahmen.
  • 1 Kunde mit ausdrücklichem Werbewiderspruch hat weitere 15 Werbe-E-Mails erhalten.
  • 5 Auskunftsverlangen wurden erst erfüllt, als die Aufsichtsbehörde eingeschaltet wurde.

Welche Maßnahmen haben hier nicht gegriffen?

Alle Verstöße sind auf die mangelnde Umsetzung der Betroffenenrechte zurückzuführen, die sich aus Kapitel III der DSGVO ergeben.

Die Aufsichtsbehörde hat bei dieser Häufung von Verstößen nicht mehr den Fehler eines einzelnen Mitarbeiters als Begründung akzeptiert, sondern vielmehr ein organisatorisches Versagen unterstellt.

Welche Maßnahmen können hier helfen?

  • Einführung der Datenschutzleitlinie und des Datenschutzhandbuches, wie von uns vorgeschlagen. Teil dieser Dokumentation sind Richtlinien, die die Wahrung der Betroffenenrechte betreffen.
  • Nutzung der Meldewege unseres Datenschutz-Management-Systems (DSMS). Dadurch können die Fristwahrung und die Kommunikation mit dem Betroffenen geleitet und kontrolliert werden.
  • Einführung einer Widerspruchsliste, also einer Werbe-Blacklist, damit Betroffene nicht versehentlich erneut in die Werbekanäle geraten.
  • Einhaltung der Löschanforderungen der Betroffenen, ebenfalls unter Zuhilfenahme unseres DSMS.

Hinweis:

Wie bereits von uns angemerkt: Die DSGVO sieht eine Löschung von Daten auch dann vor, wenn der Zweck der Datenverarbeitung erloschen ist. Auch hier bedarf es einer Planung, wann und wie entsprechende Daten gelöscht werden.

Fazit:

Mit diesem Bußgeld zeigt die DSGVO erstmals auch in Deutschland ihre Zähne. Zudem wird deutlich aufgezeigt, wie wichtig die Betroffenenrechte und deren Einhaltung sind.

Prüfen Sie bitte, wie weit die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen in Ihrem Unternehmen vorangeschritten sind.

Wenn Sie bei der Umsetzung dieser Maßnahmen Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie uns.

Anlage: Pressemitteilung Berlin

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Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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