Einbindung von Fremdanbietern

Über die Meinung der Aufsichtsbehörden, dass die Nutzung von Google Analytics zustimmungspflichtig ist und der Betroffene daher seine ausdrückliche Einwilligung geben muss, haben wir bereits mehrfach hingewiesen. Dass die Nutzung solcher Dienste auch in Anbetracht des Fanpage-Urteils zumindest umstritten ist, ist ebenso durch uns bereits mehrfach kommuniziert worden.

Im Rahmen der Argumentation die Analyse der Besucherströme als berechtigtes Interesse des Unternehmens zu betrachten und auch kein überwiegendes Interesse des Betroffenen zu sehen, da die Nutzung solcher Dienste heute eigentlich üblich und damit erwartbar ist, kann man versuchen. Das Restrisiko muss die Unternehmensleitung bereit sein zu tragen.

Die vorgenannten Punkte sollen hier aber nicht das Thema sein, In diesem Beitrag geht es eher um die technische Realisierung!

Bei unseren Überprüfungen von Webseiten stellen wir eine Sache immer wieder fest: Trotz der korrekten Einbindung von Cookie-Bannern, wie beispielsweise CookieBot, im Falle einer Nutzung von Google Analytics oder anderen Diensten, werden die Javascripts zur Einbindung auch dann an den Betroffenen übermittelt, wenn einer Datennutzung widersprochen wird. Oder der Code wird bereits übermittelt, noch bevor der Benutzer eine Auswahl im CookieBot getroffen hat. Die Einbindung ist damit unzureichend und der eigentliche Sinn der Einbindung wird verfehlt.

Daher nochmal unser Hinweis: Achten Sie bitte auf eine technisch saubere Umsetzung, sprechen Sie dazu mit dem technischen Betreuer Ihrer Webseite. Wir stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung!

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Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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